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Wir bitten um telefonische oder online Terminvereinbarung, da unsere Ärzte unterschiedliche Anwesenheitszeiten haben.

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Schwangerschaft

Informationen zur Schwangerschaft

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot an medizinisch notwendigen Leistungen, die Sie regelmäßig in Anspruch nehmen sollten.

Hierzu gehören bei den Vorsorgeterminen die regelmäßige Blutdruckmessung, die Urinuntersuchung, die Gewichtskontrolle sowie die Hämoglobinbestimmung (Eisenwert).

Zu Beginn der Schwangerschaft sowie gegen Ende sind darüber hinaus noch weitere Blutuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Mit Hilfe der drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, eine Spezialdiagnostik eingeleitet und ggf. eine notwendige Therapie begonnen werden.

Zusatzleistungen in der Schwangerschaft

Um Ihrem Bedürfnis nach höchstmöglicher Sicherheit nachzukommen, können weitere Untersuchungen und Maßnahmen wünschenswert bzw. sinnvoll sein. Nachfolgend möchten wir Ihnen Untersuchungen vorstellen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge sind. Sie können selbst und ggf. im Gespräch mit uns bestimmen, was Ihnen wichtig erscheint.

Außerhalb der regulären Schwangerenvorsorge führen wir zusätzliche sonographische Untersuchungen durch, damit Sie sich vom Wohlbefinden und Wachstum Ihres Kindes überzeugen können, und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zu Ihrem Kind aufbauen können.

Dieses neue Verfahren zur Risikopräzisierung bestimmter Chromosomenstörungen kann schon im ersten Drittel der Schwangerschaft eingesetzt werden. Die Kombination einer speziellen Ultraschalluntersuchung, biochemischer Analysen und mütterlichem Altersrisiko kann ein mögliches Vorliegen einer Chromosomenstörung wahrscheinlich machen, welches durch eine nachfolgende Fruchtwasseruntersuchung abgeklärt werden muss.

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Durch eine Blutabnahme zu Beginn der Schwangerschaft kann festgestellt werden, ob bereits Abwehrstoffe gegen die Erkrankung im mütterlichen Blut vorliegen, oder ob bei fehlender Immunabwehr besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Sollten sich gegen Ende der Schwangerschaft Keime im Abstrich der Mutter nachweisen, kann bei entsprechender Symptomatik die Mutter oder das Kind adäquat antibiotisch behandelt werden.